Wie Sie mit Ihrem Geld Gutes tun können

Spenden

Spenden können in jeder Höhe geleistet werden. Auch kleine Beträge helfen! 

• Sie können per Onlinebanking oder mittels Überweisungsträger
   spenden. Bitte vermerken Sie unbedingt »Spende« sowie Name und        Adresse auf der Überweisung, damit wir Ihnen Ihre Spendenquittung      zusenden können.
   Wir haben den Anspruch, dies binnen 4 Wochen zu erledigen.

• Bei Spenden, die einem bestimmten Projekt oder Stiftungszweck
   zukommen sollen, vermerken Sie bitte ein entsprechendes
   Stichwort. Gerne können Sie uns Ihre Spende aber auch zur »Freien        Verfügung« zukommen lassen.

Ihr Geld geht zu 100% an den guten Zweck

Welche Organisation kann das schon von sich behaupten...?!
Bei der Bürgerstiftung Fürth agieren ausschließlich ehrenamtlich tätige Personen. Deshalb wird Ihre Spende auch zu 100% für die Projekte verwendet bzw. Ihre Zustiftung fließt komplett und ohne Abzüge direkt ins Stiftungskapital.

Spenden oder Zustiften kann jeder – egal ob Privatperson oder Firma

Die Bürgerstiftung Fürth braucht Ihr bürgerschaftliches Engagement – als Einzelperson oder Unternehmen – damit noch mehr nötige Aktionen unterstützt werden können und eine dauerhafte Förderung aller Projekte gewährleistet ist.
Egal ob kleiner oder großer Betrag – jede Spende hilft uns und wird von uns mit Sorgfalt verwendet und verwaltet.

Auch wenn Sie uns empfehlen, helfen Sie uns!

Empfehlen Sie die Bürgerstiftung Fürth Ihren Verwandten und Bekannten, Freunden und Kollegen. Ihre Mundpropaganda ist
unsere beste Werbung. Steht irgendwo ein runder Geburtstag an, auf welchem statt Geschenken für einen guten Zweck gesammelt
werden soll? Bringen Sie uns ins Gespräch!
Oder verschenken Sie eine persönliche »Zustiftung« – Sie erhalten eine Urkunde, die auf den Namen des Beschenkten lautet, wenn Sie das wünschen.

Bankverbindung

Sie möchten für einen wohltätigen Zweck in Ihrer Heimatstadt Geld investieren?
Werden Sie Spender oder Zustifter in der Bürgerstiftung Fürth!
Einfach durch Überweisung unter Angabe Ihrer Adresse, erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung innerhalb von vier Wochen.

Hier ist unsere Bankverbindung:

Flessabank Fürth
IBAN DE17793301110000410400
BIC FLESDEMM

Zustiften

Zustiftungen sind in jeder Höhe möglich.

• Ab einem Gesamtbetrag von € 500 haben Sie einen Sitz
   und ein Stimmrecht in der Stifterversammlung. Sie werden
   automatisch in die Stiftergemeinschaft aufgenommen und
   alljährlich zur ordentlichen Stifterversammlung eingeladen und              erhalten eine Stifterurkunde.
• Die Zustiftung wird dem Stiftungskapital zugeführt und darf nicht
   ausgegeben werden.
• Aus den Zinsen des Stiftungskapitals werden dann jährlich und
   nachhaltig gemeinnützige Projekte unterstützt.
• Treuhandstiftungen sind möglich. Sie können hierbei Ihren
   eigenen Stiftungszweck angeben, sofern dieser mit unserer
   Satzung konform ist.
• Sollten Sie die Bürgerstiftung in Ihrem Testament bedenken wollen,
   können Sie über Ihren Tod hinaus Ihre Herzenssache unterstützen.
• Zustiftungen sind voll steuerlich absetzbar. Sie erhalten eine
   entsprechende Zuwendungsbescheinigung.
• Nicht vergessen: »Zustiftung« vermerken, sowie Name und Adresse.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir beantworten sie gerne. Kontaktieren Sie uns telefonisch, per Mail oder per Post. Wir freuen uns über jegliches Interesse an unserer Stiftung!

Telefon  0911 / 988 988 13
(Sekretariat Flessabank, Mo.–Fr. 9–13 Uhr)
infobuergerstiftung-fuerth.de

oder per Post an:
Flessabank Fürth
Fürther Freiheit 6
90762 Fürth